Papiertüten in der Biotonne: Was die Abfallsatzung von Hamburg sagt
Sind Papier-Biomüllbeutel in Hamburg erlaubt? Wir haben die Abfallsatzungen und amtlichen Merkblätter von 1 Entsorgungsträgern in Hamburg durchgesehen und die einschlägigen Passagen wörtlich zusammengetragen – mit Paragraf, Stand und Quelle zum Nachlesen. Jeder Eintrag wurde von einer zweiten, unabhängigen Prüfung gegengelesen.
Bei 1 von 1 Trägern steht Papier in der Satzung selbst, bei den übrigen im amtlichen Merkblatt des Entsorgers. Maßgeblich ist immer die Satzung deines Entsorgers.
| Gebiet | Fundstelle und Stand | Wortlaut | Beleg |
|---|---|---|---|
| HamburgSatzung | Bioabfallverordnung, Anlage 1 zu § 2 Abs. 2BioAbfVO vom 21.12.2010, HmbGVBl. Nr. 47 | „ungebleichtes Papier in kleinen Mengen (nur Einzelblätter oder Tüten, kein Hochglanzpapier)“ | Quelle |
Unsere Papier-Biomüllbeutel und Biomüllsäcke bestehen aus ungebleichtem Kraftpapier, sind unbeschichtet und unbedruckt.
Stand der Recherche: 12. August 2026. Alle Zitate stammen wörtlich aus den verlinkten Dokumenten und wurden von einer zweiten, unabhängigen Prüfung gegengelesen. Diese Übersicht ist eine Auswahl und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit: Abfallsatzungen werden regelmäßig geändert, in manchen Gebieten regeln die Gemeinden die Sammlung statt des Kreises, und einzelne Kommunen lassen überhaupt keine Sammelbeutel in der Biotonne zu. Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung der für dich zuständigen Kommune. Keine Rechtsberatung. Fehlt dein Landkreis? Schreib uns.
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