Sortierte Küchenabfälle auf einer Holzarbeitsplatte: Gemüseschalen, Apfelreste, Kaffeefilter, Bananenschale, Eierschalen, Blumen und ein Papierbeutel

Was darf in die Biotonne und was nicht? Die Liste von A bis Z

Mark Breyer

In die Biotonne dürfen Küchen- und Gartenabfälle, die in der Kompost- oder Vergärungsanlage verrotten: Obst- und Gemüsereste, Kaffeesatz, Eierschalen, Brot, in vielen Kommunen auch gekochte Essensreste, dazu Laub, Rasen- und Strauchschnitt. Nicht hinein gehören Plastik (auch Beutel aus sogenanntem Bioplastik), Glas, Metall, Asche, Windeln, Katzenstreu und verpackte Lebensmittel. Verbindlich ist aber nicht eine bundesweite Liste, sondern die Abfallsatzung Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises – bei Fleisch, Erde, Küchenpapier oder Kleintierstreu weichen die Regeln spürbar voneinander ab.

Dieser Ratgeber fasst die Grundregeln zusammen, zeigt in einer Tabelle von A bis Z rund 70 Abfälle mit der üblichen Einordnung und nennt die Stellen, an denen Kommunen unterschiedlich entscheiden – jeweils mit Beispiel und Quelle.

Inhalt: Kurz gesagt · Grundregeln · Was sich 2025 geändert hat · Biotonne von A bis Z · Typische Fehler · Richtig sammeln · Häufige Fragen · Quellen

Kurz gesagt: was in die Biotonne darf und was nicht

  • Ja (fast überall): Obst- und Gemüsereste samt Schalen, Kaffeesatz und Papierfilter, Tee und Teebeutel, Eierschalen, Brot und Backwaren, Nussschalen, Schnittblumen, Laub, Rasen-, Hecken- und Strauchschnitt, Unkraut.
  • Je nach Satzung: gekochte Speisereste, rohes Fleisch, Fisch und Knochen, Blumenerde, Küchenpapier, Eierkartons, Kleintierstreu aus Stroh oder Holz, Papiertüten, Kunststoffbeutel mit der Aufschrift „kompostierbar“.
  • Nein (praktisch überall): Plastik und Folien, Verpackungen, Glas, Metall, Asche, Windeln und Hygieneartikel, Staubsaugerbeutel, Zigarettenkippen, mineralische Katzenstreu, Hunde- und Katzenkot, behandeltes Holz, Textilien, Medikamente, Batterien.

Den Ausschlag gibt, wie Ihr Entsorger den Bioabfall verarbeitet: Ein Kompostwerk kommt mit anderen Stoffen zurecht als eine Vergärungsanlage. Deshalb legt nach dem Bundesumweltministerium der örtliche öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger fest, was in die Biotonne darf. Die Angaben finden Sie in der Abfallsatzung, im Abfallkalender, in der Abfall-App oder im Abfall-ABC auf der Website Ihres Entsorgers.

Die Grundregeln für die Biotonne

Regel 1: Nur, was verrottet – und zwar schnell

Im Kompostwerk ist die Rotte nach Angaben der Verbraucherzentrale nach etwa sechs Wochen abgeschlossen, und in Vergärungsanlagen ist die Verweildauer noch kürzer – zu kurz etwa für Bioplastikbeutel, wie der Landkreis Landsberg am Lech erklärt. Was in dieser Zeit nicht zerfällt, stört: Kunststoff, Glas, Metall und Steine sowieso, aber auch dicke Äste oder große Mengen Pappe. Die Verbraucherzentrale nennt deshalb Öle, Fette und dicke Hölzer als Stoffe, die „im Allgemeinen“ nicht in die Biotonne gehören. Äste aus dem Garten nehmen meist die Grüngutsammelstellen an.

Regel 2: Nichts, was den späteren Kompost belastet

Aus dem Inhalt der Biotonne werden Kompost und Gärreste für Landwirtschaft und Gartenbau. Das Umweltbundesamt betont, dass sich nur aus getrennt erfassten Bioabfällen hochwertige Komposte herstellen lassen. Asche, lackiertes oder imprägniertes Holz, Zigarettenreste, Medikamente oder Straßenkehricht bringen Schadstoffe mit und gehören deshalb in den Restmüll bzw. zur Schadstoffsammlung.

Regel 3: Ohne Verpackung

Abgelaufene Lebensmittel dürfen in die Biotonne – aber nur ausgepackt. Der Landkreis Landsberg am Lech schreibt es ausdrücklich: Überlagerte Lebensmittel müssen immer ausgepackt werden. Becher, Folien, Netze und Gläser landen sonst als Fremdstoff in der Anlage.

Regel 4: Hygiene und Tierkot gehören nicht hinein

Windeln, Feuchttücher, Wattepads, Staubsaugerbeutel, Hunde- und Katzenkot sowie Katzenstreu sind bei allen hier ausgewerteten Entsorgern ausgeschlossen. Bei Kleintierstreu aus Stroh oder Holz (Kaninchen, Meerschweinchen) gehen die Regeln dagegen auseinander – mehr dazu in der Tabelle.

Regel 5: Bei Grenzfällen entscheidet die Satzung

Gekochte Speisereste, Fleisch und Knochen, Blumenerde, Küchenpapier und Sammelbeutel sind die klassischen Streitfälle. Zwei Beispiele zeigen die Spannbreite: Der Landkreis Erlangen-Höchstadt nimmt Fleisch- und Wurstreste, Knochen und Fischgräten an, der Kreis Pinneberg schließt rohe Fleischreste und Knochen aus. Die Berliner Senatsverwaltung lässt Küchenpapier in die Biotonne, Erde, Sand und Kies dagegen nicht – in Erlangen-Höchstadt ist Blumenerde ohne Topf erlaubt.

Was sich am 1. Mai 2025 geändert hat

Seit dem 1. Mai 2025 gelten neue Regeln der Bioabfallverordnung (BioAbfV) zur Fremdstoffentfrachtung. Sie richten sich in erster Linie an Entsorger und Anlagenbetreiber, wirken sich aber auf die Kontrolle der Tonnen aus:

  • Kontrollwert für Kunststoff: Fester Bioabfall aus der Biotonne privater Haushalte darf bei der Abgabe an die Behandlungsanlage höchstens 1,0 Prozent Gesamtkunststoffe enthalten, bezogen auf die Frischmasse (§ 2a Abs. 3 BioAbfV).
  • Sichtkontrolle bei jeder Anlieferung: Deutet sie auf mehr als 3 Prozent Fremdstoffe insgesamt hin, kann die Anlage vom Anlieferer verlangen, die Ladung zurückzunehmen (§ 2a Abs. 4 BioAbfV).
  • Folge für Haushalte: Neue Verbote für einzelne Abfälle hat die Novelle nicht gebracht. Die Verbraucherzentrale weist aber darauf hin, dass Entsorger die Tonnen bei der Abholung stärker kontrollieren und falsch befüllte Tonnen eher als früher stehen lassen können. Was dann passiert und was es kosten kann, beschreibt unser Artikel Biotonne abgelehnt – so vermeiden Sie Fehler.

Biotonne von A bis Z: die Tabelle

„Ja“ heißt: bei den ausgewerteten Entsorgern in der Regel erlaubt. „Je nach Satzung“ heißt: Kommunen entscheiden unterschiedlich – das Beispiel in der Spalte Hinweis zeigt, wie. „Nein“ heißt: praktisch überall ausgeschlossen. Bei Abweichungen gilt immer Ihre örtliche Regel.

Material Biotonne Hinweis
Alufolie, Dosen, Kronkorken Nein Metall, gehört in die Wertstoffsammlung.
Asche (Holz, Kohle, Grill) Nein Restmüll, auch bei unbehandeltem Holz; nur ausgekühlt entsorgen.
Äste, dicke Zweige Je nach Satzung Kleine Zweige ja, dicke Hölzer im Allgemeinen nicht – dafür gibt es Grüngutsammelstellen.
Babywindeln Nein Restmüll, auch Windeln mit dem Hinweis „kompostierbar“ nicht.
Bäckertüten aus Papier Je nach Satzung Wo Papiertüten zugelassen sind, als Sammelbeutel für Bioabfall möglich; Tüten mit Sichtfenster aus Folie nicht.
Bananenschalen Ja Mehr in Bananenschalen in Biomüll und Kompost.
Batterien, Akkus Nein Sammelboxen im Handel oder Wertstoffhof.
Beutel aus Bioplastik („kompostierbar“) Je nach Satzung, meist nein Die meisten Entsorger schließen sie aus (z. B. Kreis Pinneberg, Landkreis Landsberg), wenige vor allem in Bayern lassen zertifizierte Beutel zu. Hintergrund: „Kompostierbar“ bedeutet nicht kompostiert.
Blumen, Schnittblumen Ja Ohne Draht, Folie und Bindebänder.
Blumenerde, Gartenerde Je nach Satzung Erlangen-Höchstadt: Blumenerde ohne Topf ja; Berlin und Landkreis Landsberg: Erde nein. Details: Darf Erde in die Biotonne?
Brot, Brötchen, Kuchen Ja Auch verschimmelt; ohne Tüte.
Eier, gekochte Eier Ja Haushaltsübliche Mengen.
Eierkartons Je nach Satzung Kreis Pinneberg: kleine Mengen ja; Landkreis Landsberg und Erlangen-Höchstadt: als Strukturmaterial bzw. für den Tonnenboden. Sonst ins Altpapier.
Eierschalen Ja Mehr in Eierschalen in Biomüll und Kompost.
Essensreste, gekocht Ja, je nach Satzung In vielen Kommunen erlaubt, in haushaltsüblichen Mengen. Mehr in Dürfen Essensreste in die Biotonne?
Feuchttücher Nein Enthalten meist Kunstfasern; Restmüll.
Fisch, Gräten Je nach Satzung NABU und Erlangen-Höchstadt: ja, in haushaltsüblichen Mengen, gern in Zeitungspapier gewickelt.
Fleisch- und Wurstreste Je nach Satzung Erlangen-Höchstadt und Landkreis Landsberg: ja; Kreis Pinneberg: rohe Fleischreste nein. Siehe Essensreste in die Biotonne.
Frittierfett, Speiseöl (flüssig) Nein Flüssige Öle schließen Verbraucherzentrale und Erlangen-Höchstadt aus; entsorgen Sie sie nach Vorgabe Ihres Entsorgers. Feste Fettreste lässt Erlangen-Höchstadt zu.
Gemüsereste, Schalen Ja Auch Kartoffelschalen, Kohlblätter, Maiskolben.
Glas, Porzellan, Keramik Nein Glas in den Altglascontainer, Porzellan und Keramik in den Restmüll.
Grillkohle Nein Auch Reste und Asche in den Restmüll.
Haare, Federn Ja In kleinen Mengen, laut NABU erlaubt.
Heu, Stroh Ja In haushaltsüblichen Mengen; Stuttgart nennt beides ausdrücklich.
Holz, lackiert oder imprägniert Nein Sperrmüll oder Wertstoffhof.
Holzwolle, Sägespäne Je nach Satzung Landkreis Landsberg: Sägemehl von unbehandeltem Holz ja; Erlangen-Höchstadt: Holzwolle und Holzprodukte nein.
Hundekot Nein Restmüll, auch in Kotbeuteln mit der Aufschrift „kompostierbar“.
Joghurt, Quark, Käsereste Ja Ohne Becher; Käse ohne Kunststoff- oder Wachsrinde.
Kaffeekapseln Nein Aluminium oder Kunststoff; nach Vorgabe Ihres Entsorgers in Wertstoff- oder Restmüll.
Kaffeesatz, Kaffeefilter Ja Papierfilter dürfen mit. Mehr in Kaffeefilter und Teefilter in den Biomüll.
Katzenstreu Nein Mineralische Streu (Bentonit) nie; benutzte Katzenstreu wegen Kot und Urin auch aus Pflanzenfasern nicht (Verbraucherzentrale, Berlin, Kreis Pinneberg).
Kerne, Steinobst Ja Wie andere Obstreste.
Kleintierstreu (Stroh, Holz, Heu) Je nach Satzung Landkreis Landsberg: haushaltsübliche Mengen ja, Erlangen-Höchstadt: Streu aus Stroh ja; Berlin: Kleintierstreu nein.
Knochen Je nach Satzung NABU und Erlangen-Höchstadt: ja; Kreis Pinneberg: nein.
Kräuter, Gewürze Ja Auch getrocknet und abgelaufen, ohne Glas oder Tüte.
Küchenpapier, Küchenrolle Je nach Satzung Berlin: Küchenpapier ja; NABU und Erlangen-Höchstadt: Papierhandtücher nein. Nie mit Reinigungsmitteln getränkt. Mehr in Küchenpapier und Taschentücher in der Biotonne.
Laub Ja Große Mengen über Laubsäcke oder Grüngutsammlung.
Lebensmittel, abgelaufen Ja, ohne Verpackung Immer auspacken. Welche Lebensmittel trotzdem nicht hinein sollen: Welche Lebensmittel gehören nicht in den Biomüll?
Leder, Textilien Nein Altkleidersammlung oder Restmüll.
Medikamente Nein Meist Restmüll; Hinweise Ihres Entsorgers beachten.
Mehl, Zucker, Reis, Nudeln Ja Ohne Verpackung, gekocht oder roh.
Milch, Getränke, Suppe Je nach Satzung Erlangen-Höchstadt: Flüssigkeiten nein; Stuttgart nimmt auch flüssige Speisereste. Suppe am besten abseihen.
Milch- und Safttüten Nein Verbundverpackung, gehört in die Wertstoffsammlung.
Nadeln, Tannenzweige Ja Laut NABU als Gartenabfall erlaubt.
Nussschalen Ja Mehr in Nussschalen in Biomüll und Kompost.
Obstreste, Fallobst Ja Auch angefault.
Pappe, Kartons Nein Altpapier; große Papiermengen stören die Vergärung (Berlin).
Pappbecher, Pappteller Nein Meist beschichtet; nach Vorgabe Ihres Entsorgers entsorgen.
Papiertüten für Bioabfall Je nach Satzung, meist ja In 240 von 248 eindeutigen Fällen unserer Auswertung zugelassen, bei 8 Trägern ausgeschlossen: 383 Abfallsatzungen geprüft.
Plastiktüten, Folien Nein Der häufigste Fremdstoff überhaupt.
Prospekte, Zeitschriften Nein Altpapier (Landkreis Landsberg).
Rasenschnitt Ja Vorher antrocknen lassen, sonst fault er in der Tonne.
Servietten, Papiertaschentücher Je nach Satzung, meist nein NABU und Erlangen-Höchstadt: nein. Siehe Küchenpapier und Taschentücher.
Staubsaugerbeutel Nein Restmüll.
Steine, Sand, Kies Nein Verrotten nicht (Berlin, Verbraucherzentrale).
Strauch- und Heckenschnitt Ja Zerkleinert und in Mengen, die in die Tonne passen.
Tee, Teebeutel Ja Metallklammer und Etikett möglichst abtrennen; Pyramidenbeutel aus Kunststoff nicht.
Topfpflanzen Ja, ohne Topf Landkreis Landsberg nennt Topf- und Balkonpflanzen; den Erdballen je nach Satzung (siehe Erde).
Unkraut Ja Ohne anhaftende Steine; größere Mengen über die Grüngutsammlung.
Verpackte Lebensmittel Nein Erst auspacken: Inhalt in die Biotonne, Verpackung getrennt.
Wattepads, Wattestäbchen Nein Restmüll (Erlangen-Höchstadt).
Weihnachtsbaum Je nach Satzung Oft eigene Sammeltermine; zerkleinert teils in die Tonne. Siehe Darf der Weihnachtsbaum in die Biotonne?
Zeitungspapier Ja, in kleinen Mengen Zum Einwickeln feuchter Abfälle und als Lage am Tonnenboden, nicht als Altpapierersatz. Mehr in Darf Zeitungspapier in die Biotonne?
Zigarettenkippen, Tabak Nein Restmüll (Landkreis Landsberg, Erlangen-Höchstadt).
Zitrusschalen Ja Auch Orangen- und Zitronenschalen. Mehr in Zitrusschalen in Biomüll und Kompost.
Zwiebel- und Knoblauchschalen Ja Wie andere Gemüsereste.

Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  1. Bioplastik-Beutel für die Biotonne halten. Die Aufschrift „kompostierbar“ sagt nichts darüber, ob Ihr Entsorger die Beutel annimmt. Die Verbraucherzentrale schreibt, dass solche Tüten in den meisten Kommunen nicht erwünscht sind, weil die Rottezeit nicht reicht und die Anlagen sie nicht von herkömmlichem Plastik unterscheiden können. In Bonn und Hamburg kann ein Verstoß sogar ein Bußgeld nach sich ziehen.
  2. Abgelaufene Lebensmittel samt Verpackung einwerfen. Joghurtbecher, Käsefolie und Gemüsenetze sind genau die Kunststoffanteile, auf die die BioAbfV seit 2025 schaut.
  3. Asche „weil sie ja natürlich ist“. Auch Holzasche ist bei allen hier ausgewerteten Entsorgern ausgeschlossen – sie kann Schadstoffe enthalten und ist, wenn sie noch glüht, eine Brandgefahr für die Tonne und das Sammelfahrzeug.
  4. Katzenstreu und Hundekot. Auch Streu aus Pflanzenfasern ist nach Gebrauch tabu, ebenso Kotbeutel jeder Art.
  5. Zu viel Papier. Zeitungspapier zum Einwickeln ist erwünscht, Pappkartons und Zeitschriften dagegen nicht. Berlin weist ausdrücklich darauf hin, dass große Papiermengen die Vergärung stören.
  6. Annehmen, die Regel der Nachbarstadt gelte auch bei Ihnen. Was in Erlangen-Höchstadt erlaubt ist (Knochen, Blumenerde), kann im Kreis Pinneberg oder in Berlin ausgeschlossen sein. Schauen Sie einmal in das Abfall-ABC Ihres Entsorgers, und merken Sie sich die drei, vier Punkte, die bei Ihnen abweichen.
  7. Nasse Abfälle ungeschützt einfüllen. Feuchte Küchenabfälle frieren im Winter fest und ziehen im Sommer Fliegen an. Wer schon Maden hat, findet Hilfe in Maden in der Biotonne.

Richtig sammeln: Küche, Tonne, Jahreszeit

Sammeln Sie Küchenabfälle in einem kleinen, gut schließenden Behälter und leeren Sie ihn spätestens alle zwei bis drei Tage; das empfehlen sowohl die Berliner Senatsverwaltung als auch die Verbraucherzentrale. Legen Sie eine Lage Zeitungspapier auf den Boden des Vorsortierbehälters und wickeln Sie besonders nasse Reste ein. In der Biotonne selbst hilft es, feuchte Küchenabfälle und trockenes Gartenmaterial abwechselnd einzufüllen. Ein schattiger Stellplatz und ein geschlossener Deckel halten Gerüche und Fliegen in Grenzen.

Lässt Ihre Satzung Papiertüten zu, sind nassfeste Papierbeutel eine einfache Lösung: Der Beutel kommt mitsamt Inhalt in die Tonne, die Papierfasern verrotten in der Anlage mit. BioGlück bietet dafür Papier-Biomüllbeutel in 10 und 20 Litern sowie Säcke in Tonnengröße an. Wie Sie Beutel so befüllen, dass sie nicht durchweichen, zeigt Biomüll richtig verpacken in 7 Schritten.

Häufige Fragen zur Biotonne

Was darf ab dem 1. Mai 2025 nicht mehr in die Biotonne?

Kein einzelner Abfall ist neu verboten. Die Novelle der Bioabfallverordnung legt Kontrollwerte fest: höchstens 1 Prozent Kunststoff im Bioabfall aus Haushalten, und bei mehr als 3 Prozent Fremdstoffen kann die Anlage eine Ladung zurückweisen. In der Folge kontrollieren manche Entsorger die Tonnen genauer und lassen falsch befüllte stehen.

Was darf auf keinen Fall in die Biotonne?

Plastik jeder Art einschließlich Bioplastik-Beuteln, Glas, Metall, Asche, Windeln und Hygieneartikel, Staubsaugerbeutel, Katzenstreu und Tierkot, behandeltes Holz, Textilien, Medikamente und Batterien. Diese Stoffe sind bei praktisch allen Entsorgern ausgeschlossen.

Welche Essensreste dürfen in die Biotonne?

Obst-, Gemüse- und Brotreste fast überall, gekochte Speisereste in vielen Kommunen in haushaltsüblichen Mengen. Bei rohem Fleisch, Fisch und Knochen entscheiden die Kommunen unterschiedlich: Erlangen-Höchstadt erlaubt sie, der Kreis Pinneberg nicht. Flüssigkeiten und Öle gehören meist nicht hinein.

Sind Papiertüten im Biomüll erlaubt?

Meistens ja. In unserer Auswertung von 383 deutschen Entsorgungsträgern waren Papiertüten bei 240 Trägern ausdrücklich zugelassen und nur bei 8 ausgeschlossen; bei den übrigen fand sich keine eindeutige Regel. Prüfen Sie die Angabe Ihres Entsorgers.

Dürfen Bäckertüten in den Biomüll geworfen werden?

Wo Papiertüten für Bioabfall zugelassen sind, können Sie eine Bäckertüte als Sammeltüte nutzen. Tüten mit Folienfenster oder Beschichtung gehören nicht hinein. Leere Bäckertüten ohne Bioabfall entsorgen Sie besser im Altpapier.

Kann ich benutzte Küchenrolle in die Biotonne werfen?

Das hängt von Ihrer Kommune ab. Berlin erlaubt Küchenpapier, der Landkreis Landsberg nimmt es als Strukturmaterial an, der NABU und Erlangen-Höchstadt führen Papierhandtücher dagegen unter „nicht erlaubt“. Mit Putzmitteln oder Öl getränktes Küchenpapier gehört in den Restmüll.

Quellen

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