Papiertüten in der Biotonne: Was die Abfallsatzung von Hamburg sagt

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Sind Papier-Biomüllbeutel in Hamburg erlaubt? Ja, in kleinen Mengen. Hamburg ist ein Stadtstaat und regelt den Bioabfall nicht über eine kommunale Satzung, sondern über eine eigene Bioabfallverordnung des Landes. Sie gilt für das gesamte Stadtgebiet. Wir haben sie durchgesehen und die einschlägige Passage wörtlich zusammengetragen – mit Fundstelle, Stand und Quelle zum Nachlesen. Der Eintrag wurde von einer zweiten, unabhängigen Prüfung gegengelesen.

Hamburg nennt ausdrücklich ungebleichtes Papier und lässt es in kleinen Mengen zu – Einzelblätter oder Tüten, kein Hochglanzpapier. Die Regelung steht damit in der Verordnung selbst und nicht nur in einem Merkblatt. Maßgeblich ist immer die jeweils aktuelle Fassung.

Gebiet Fundstelle und Stand Wortlaut Beleg
HamburgSatzung Bioabfallverordnung, Anlage 1 zu § 2 Abs. 2BioAbfVO vom 21.12.2010, HmbGVBl. Nr. 47 „ungebleichtes Papier in kleinen Mengen (nur Einzelblätter oder Tüten, kein Hochglanzpapier)“ Quelle

Unsere Papier-Biomüllbeutel und Biomüllsäcke bestehen aus ungebleichtem Kraftpapier, sind unbeschichtet und unbedruckt.

Stand der Recherche: 12. August 2026. Alle Zitate stammen wörtlich aus den verlinkten Dokumenten und wurden von einer zweiten, unabhängigen Prüfung gegengelesen. Abfallsatzungen werden regelmäßig geändert. Maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung der für dich zuständigen Kommune. Keine Rechtsberatung. Du suchst einen anderen Landkreis? Zur Deutschlandübersicht.

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