Papiertüten in der Biotonne: Was die Abfallsatzungen von 26 Städten sagen
Darf ich meinen Bioabfall in einer Papiertüte sammeln? Das entscheidet nicht der Hersteller, sondern deine Kommune. Wir haben die Abfallsatzungen und amtlichen Merkblätter von 26 deutschen Städten durchgesehen und die einschlägigen Passagen wörtlich zusammengetragen – mit Paragraf, Stand und Quelle zum Nachlesen.
Das Ergebnis in zwei Sätzen: In 15 der 26 Städte steht Papier ausdrücklich in der Satzung selbst, in 8 weiteren im amtlichen Merkblatt des Entsorgers. Kunststoffbeutel – auch die als „kompostierbar“ gekennzeichneten – sind in 17 Satzungen ausdrücklich verboten, in Bonn und Hamburg bußgeldbewehrt bis 50.000 Euro.
Städte, in denen Papier in der Satzung selbst steht
Eine Abfallsatzung ist Ortsrecht. Was dort steht, gilt – anders als bei einem Merkblatt, das der Entsorger jederzeit ändern kann. Diese Städte nennen Papier direkt im Satzungstext:
| Stadt | Rechtsgrundlage | Wortlaut | Quelle |
|---|---|---|---|
| Berlin | BSR-Abfallwirtschaftssatzung, § 17 Abs. 3in Kraft seit 01.01.2025 | „Der Bioabfall darf in loser Form, in Zeitungspapier, Küchenkrepp, Servietten, Papiertaschentücher und Papier eingewickelt oder in Papierbeutel in die Bioabfallbehälter eingefüllt werden. … Auch kompostierbare Kunststoffbeutel dürfen nicht verwendet werden.“ | Satzung (PDF) |
| Karlsruhe | Abfallentsorgungssatzung, § 7 Abs. 1Stand 01.01.2026 | „Die Bioabfälle sollten lose, in Zeitungspapier oder in Biotüten aus Papier verpackt in den Bioabfallbehälter eingegeben werden. Kunststofftüten oder Tüten aus kompostierbaren Biokunststoffen dürfen nicht verwendet werden.“ | Satzung (PDF) |
| Hannover | aha-Abfallsatzung, § 22 Abs. 1Fassung vom 01.02.2025 | „… Papier-Sammeltüten mit Hydrophobierungsmitteln oder Wachsbeschichtung, Zeitungspapier … Kunststoffbeutel, auch biologisch abbaubare Kunststoffsammelbeutel und Papiersammelbeutel mit biologisch abbaubaren Beschichtungen, sind nicht zugelassen.“ | Satzung (PDF) |
| Augsburg | Abfallwirtschaftssatzung, § 16 Abs. 2 u. 3zuletzt geändert 11.06.2025 | „Küchenabfälle … sowie Kaffee- und Teefilter, Küchentücher und Papiertüten sind in der Biotonne zu sammeln.“ – „Biokunststoffe (z. B. kompostierbare Kunststofftüten …) dürfen ebenfalls nicht über die Braune Tonne entsorgt werden.“ | Satzung (PDF) |
| Neu-UlmLandkreis | Abfallwirtschaftssatzung, Anhang 1 (Trennliste)in Kraft seit 01.01.2026 | „saugfähiges Papier wie Filtertüten, Papiertüten und Zeitungspapier soweit es zur Feuchtigkeitsregulierung erforderlich ist“ | Satzung (PDF, S. 39) |
| Bonn | bonnorange-Abfallsatzung, § 18 Abs. 1Fassung ab 01.07.2026 | „Sie dürfen in loser Form, in Vorsortiertüten aus Papier oder in Zeitungspapier, Küchenkrepp oder in Servietten eingewickelt in die Biotonne eingefüllt werden.“ | Satzung (Volltext) |
| Wuppertal | Abfallwirtschaftssatzung, § 17 Abs. 4 | „Bioabfälle sind – in Papier verpackt – getrennt von den anderen Abfällen in die … Bioabfallbehälter einzufüllen.“ Papier ist hier nicht nur erlaubt, sondern vorgeschrieben. | Satzung (PDF) |
| Nürnberg | Abfallsatzung, § 10 Abs. 3 Nr. 2zuletzt geändert 28.07.2025 | „… sind organische Küchenabfälle … in geeignetes Papier einzuwickeln oder in Biomülltüten zu sammeln … Biokunststoffe (z. B. kompostierbare Kunststofftüten) dürfen nicht über die Biotonne entsorgt werden.“ | Satzung (PDF) |
| Hamburg | Bioabfallverordnung, Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 | „ungebleichtes Papier in kleinen Mengen (nur Einzelblätter oder Tüten, kein Hochglanzpapier)“ | HmbGVBl. (PDF, S. 51) |
| Stuttgart | Abfallwirtschaftssatzung, § 3 Abs. 2zuletzt geändert 18.12.2025 | „… sowie Zeitungspapier zum Einschlagen der Bioabfälle.“ – „… dürfen nicht in die Biotonne gegeben werden (z. B. kompostierbare oder biologisch abbaubare Kunststoffe).“ | Satzung (PDF) |
| Ulm | Abfallwirtschaftssatzung, § 5 Abs. 7 u. § 9 Abs. 1Fassung 01/2026 | „… saugfähiges Papier wie Filtertüten, Papiertücher, Zeitungspapier soweit zur Feuchtigkeitsregulierung erforderlich …“ – „In der Biotonne dürfen keine kompostierbaren bzw. biologisch abbaubaren kunststoffähnlichen Beutel … enthalten sein.“ | Satzung (PDF) |
| Leipzig | Abfallwirtschaftssatzung, § 13 Abs. 3beschlossen 18.12.2024 | „Feuchte Bioabfälle sollen in saugfähiges Altpapier eingewickelt werden …“ – ohne Fremdstoffe aus Kunststoffen, „auch als kompostierbar deklarierte Kunststofftüten“ | Satzung (PDF) |
| Dresden | Abfallwirtschaftssatzung, § 17 Abs. 11in Kraft seit 01.01.2021 | „Feuchte Bio- oder Grünabfälle können in saugfähiges Papier eingewickelt werden … Das Eingeben von Kunststofftüten (auch von kompostierbaren) ist untersagt.“ | Satzung (PDF) |
| Wiesbaden | Kreislaufwirtschaftssatzung, § 18 Abs. 2in Kraft seit 01.01.2026 | „… Zugabe von geringen Mengen saugfähigen organischen Materials, wie z. B. Papier (nicht farbig bedruckt), Kartonagen …“ Der ELW weist ergänzend darauf hin, dass beschichtete Papierbeutel nicht erlaubt sind. | Satzung (PDF) |
| München | Hausmüllentsorgungssatzung, § 5 Abs. 2zuletzt geändert 08.01.2024 | „Die Verwendung von Säcken oder Tüten ist – mit Ausnahme von Papiertüten bis 7 Liter – bei der Sammlung von Bioabfall nicht gestattet.“ Papier ist zugelassen, aber nur bis 7 Liter Volumen. | Satzung (PDF) |
Städte, in denen der Nachweis im amtlichen Merkblatt steht
Hier schweigt die Satzung zur Frage der Sammelhilfe – die Aussage stammt aus einer Veröffentlichung des zuständigen Entsorgungsbetriebs.
| Stadt | Dokument | Wortlaut | Quelle |
|---|---|---|---|
| Frankfurt a. M. | FES, KampagnenflyerStand 08/2023 | „Besser sind Biotüten aus Papier oder einfach Zeitungsbögen.“ Das Bioplastik-Verbot steht in Frankfurt zusätzlich in der Abfallsatzung, § 3 Ziff. 6. | Flyer (PDF) |
| Dortmund | EDG, Broschüre „BIO 1x1“Stand 12/2025 | „Bioabfälle einfach in Papiertüten sammeln oder in Zeitungspapier einwickeln …“ – „Kompostierbare Plastiktüten sollten nicht zur Sammlung von Bioabfällen verwendet werden.“ | Broschüre (PDF) |
| Düsseldorf | AWISTA, Abfallkalender 2026, S. 29 | „Sammeln Sie die Bioabfälle bei Bedarf bitte in Papiertüten. … mit Zeitungspapier auskleiden.“ – „auch die aus ‚kompostierbarem Biokunststoff‘ werden … nicht vollständig abgebaut.“ | Kalender (PDF) |
| Münster | AWM, Faltblatt „Bioabfall“Stand 03/2024 | „Bitte sammeln Sie die Bioabfälle in Papiertüten oder wickeln Sie sie in Zeitungspapier ein. Verwenden Sie bitte keine kompostierbaren Folienbeutel …“ | Faltblatt (PDF) |
| Ulm | EBU, Faltblatt „Kein Plastik in die Biotonne“Stand 04/2025 | „Für das Sammeln im Haushalt empfiehlt sich die Verwendung von Papiertüten, die mit dem Bioabfall in der Tonne entsorgt werden können.“ | Faltblatt (PDF) |
| Mannheim | Stadtraumservice, Flyer BiotonneStand 12/2021 | „Nutzen Sie zum Sammeln organischer Küchenabfälle Zeitungspapier, Papiertüten oder ein leeres Gefäß.“ | Flyer (PDF) |
| Bremen | DBS, Faltblatt „Bioqualität“Stand 04/2025 | Positivliste: „nur in kleinen Mengen: Gras, Laub, Papier/Papiertüten, Strauchschnitt“ | Faltblatt (PDF) |
| Duisburg | Wirtschaftsbetriebe, Kampagne Biotonne | „Verwenden Sie Papiertüten oder Zeitungspapier zur Sammlung von Bioabfällen – keine Plastiktüten oder kompostierbaren Sammeltüten mit Keimlingssymbol.“ | Kampagnenseite |
| Bochum | USB Bochum, Info-Service Biotonne | „In extra für den Bioabfall vorgesehenen Vorsortiergefäßen lassen sich die Abfälle praktisch in Papiertüten sammeln.“ | Info-Seite |
Worauf es ankommt: unbeschichtet, unbedruckt, ungebleicht
Beim Vergleich der Satzungen fällt auf, dass mehrere Städte die Zulässigkeit an denselben Materialeigenschaften festmachen – nicht am Wort „kompostierbar“:
- Unbeschichtet: Hannover schließt „Papiersammelbeutel mit biologisch abbaubaren Beschichtungen“ aus, Wiesbaden „beschichtete Papierbeutel“. Stuttgart und München empfehlen ausdrücklich „unbeschichtete Papiertüten“.
- Unbedruckt bzw. nicht farbig bedruckt: Wiesbaden nennt es in der Satzung, Hannover und mehrere Merkblätter schließen Hochglanz- und Buntdruck aus.
- Ungebleicht: Hamburg nennt es in der Bioabfallverordnung wörtlich.
Unsere Papier-Biomüllbeutel und Biomüllsäcke bestehen aus ungebleichtem Kraftpapier, sind unbeschichtet und unbedruckt.
Und was ist mit „kompostierbaren“ Plastikbeuteln?
In 17 der geprüften Satzungen sind Kunststoffbeutel ausdrücklich untersagt – auch die als „kompostierbar“ oder „biologisch abbaubar“ gekennzeichneten. In Bonn und Hamburg ist die Zuwiderhandlung als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldrahmen bis 50.000 Euro bewehrt. Der Grund ist überall derselbe: Die Sortieranlagen können sie optisch nicht von herkömmlichem Plastik unterscheiden, und die Rottezeit von sechs bis zehn Wochen reicht für den Abbau nicht aus. Mehr dazu in unserem Magazin: „Kompostierbar“ heißt nicht „kompostiert“.
Stand der Recherche: 11. August 2026. Alle Zitate stammen wörtlich aus den verlinkten Dokumenten; die Quellen wurden zum genannten Datum abgerufen. Abfallsatzungen werden regelmäßig geändert, und einzelne Kommunen lassen überhaupt keine Sammelbeutel in der Biotonne zu – maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung der für dich zuständigen Kommune. Diese Übersicht ist eine Zusammenstellung öffentlich zugänglicher Rechtstexte und keine Rechtsberatung. Fehlt deine Stadt oder hat sich etwas geändert? Schreib uns – wir pflegen die Liste laufend weiter.
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