Gekochte Nudel- und Kartoffelreste werden von einem Teller in eine braune Papiertüte für Bioabfall auf der Küchenarbeitsplatte geschabt, daneben ein Bogen Papier

Dürfen Essensreste in die Biotonne? Welche Tonne für welche Reste

Mark Breyer

Essensreste gehören in die Biotonne – roh, gekocht und verdorben, in haushaltsüblichen Mengen und immer ohne Verpackung. Bei Fleisch, Fisch, Knochen, Fetten und Soßen gibt es Unterschiede zwischen den Kommunen; es kommt also auf Ihre Abfallsatzung an. Flüssigkeiten und Verpackungen gehören nirgends hinein.

Welche Tonne für Essensreste?

Wenn Sie eine Biotonne haben, ist sie der richtige Weg. Das Bundesumweltministerium nennt in seiner Übersicht „Speisereste, roh, gekocht, verdorben“ ebenso wie Fleisch- und Wurstreste, Fischreste und Knochen als grundsätzlich geeignet – jeweils in haushaltsüblichen Mengen und gegebenenfalls in wenig Küchenpapier oder Zeitungspapier eingewickelt. Verbindlich festlegen, was in Ihre Tonne darf, kann aber nur der örtliche Entsorger, denn das hängt davon ab, wie die Anlage vor Ort den Bioabfall verarbeitet.

Viele Kommunen räumen dabei mit einem alten Irrtum auf: Gekochte Speisereste sind längst erlaubt. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Köln schreibt, die Technik in den Vergärungs- und Kompostieranlagen habe sich so verbessert, dass gekochte Speisereste „längst auch verarbeitet werden können“. Der Kreis Ahrweiler nennt das Verbot von Fleisch- und Fischresten einen „weit verbreiteten Irrtum“.

Wo sich die Kommunen unterscheiden

  • Köln (AWB): erlaubt rohe und gekochte Speisereste, Fisch- und Fleischreste sowie Öle und Fette jeweils in haushaltsüblichen Mengen.
  • Kreis Ahrweiler (AWB): gekochte Speisereste, Fleisch und Fisch einschließlich Knochen gehören in die Biotonne.
  • Berlin (BSR): Essensreste, „auch Gekochtes (eingewickelt in Zeitungspapier)“, und alte Lebensmittel „ohne Verpackung“.
  • Hamburg (Stadtreinigung): gekochte Essensreste und Milchprodukte ohne Verpackung ja, Flüssigkeiten nein.
  • Landkreis Lörrach: deutlich strenger bei Flüssigem: „Flüssigkeiten sowie Soßen, Fette oder Öle gehören nicht in die Biotonne.“

Die Verbraucherzentrale fasst es so zusammen: Alle pflanzlichen Küchenabfälle dürfen in die Biotonne, darüber hinaus erlauben einige Kommunen auch Speisefette, Öle und tierische Lebensmittel. Beim Fett liegen Köln und Lörrach also genau gegensätzlich – ein guter Grund, in der eigenen Satzung nachzusehen.

Übersicht: Ja, Nein oder nur in kleinen Mengen?

Essensrest Biotonne? Hinweis
Gekochte Reste: Nudeln, Reis, Kartoffeln, Gemüse Ja abtropfen lassen, gern in Papier einwickeln
Brot, Backwaren, Käsereste Ja BMUKN-Übersicht
Verdorbene, verschimmelte Lebensmittel Ja, ohne Verpackung Verpackung vorher vollständig entfernen
Fleisch-, Wurst-, Fischreste, Knochen Meist ja, in haushaltsüblichen Mengen z. B. Köln, Ahrweiler; Satzung prüfen
Speisefette, Öle Nur in kleinen Mengen, je nach Kommune Köln ja, Lörrach nein
Soßen, Suppen, Getränke Nein (Flüssiges) feste Bestandteile absieben
Lebensmittel in Plastik, Alu, Glas, Konservendose Nein, nie mit Verpackung Inhalt in die Biotonne, Verpackung getrennt

Nie mit Verpackung

Der häufigste Fehler ist der abgelaufene Joghurt im Becher oder die schimmelige Wurst in der Folie. Verpackte Lebensmittel sind für die Anlagen ein großes Problem: Die Bioabfallverordnung (BioAbfV) begrenzt den Kunststoffanteil im angelieferten Bioabfall und verlangt bei jeder Anlieferung eine Sichtkontrolle; ergeben sich Hinweise auf mehr als 3 Prozent Fremdstoffe, kann die Anlage die Rücknahme verlangen. Für verpackte Lebensmittelabfälle schreibt sie eine eigene Verpackungsentfrachtung vor. Die Verbraucherzentrale rechnet deshalb damit, dass Entsorger seit der Novelle stärker kontrollieren und falsch befüllte Tonnen eher stehen lassen. Also: Inhalt in die Biotonne, Becher und Folie in die Wertstofftonne.

Soßen und Flüssiges

Flüssigkeiten fördern Fäulnis und lassen den Abfall im Winter festfrieren. Die Verbraucherzentrale nennt den Rat mancher Entsorger, Suppen durch ein Sieb zu gießen: Feste Bestandteile in die Biotonne, die Flüssigkeit ausnahmsweise über die Toilette – nicht aber Fette und Öle. Der Ilm-Kreis bittet, bei Konserven die Flüssigkeit vorher abzugießen.

Gerüche und Maden vorbeugen

  • Einwickeln: Feuchte und tierische Reste in Zeitungspapier oder Küchenkrepp wickeln, so empfehlen es BSR, AWB Köln und das Bundesumweltministerium. Mehr dazu in Darf Zeitungspapier in die Biotonne?
  • Papierbeutel nutzen: Ein Biomüllbeutel aus Papier nimmt Feuchtigkeit auf und verrottet in der Kompostieranlage mit – vorausgesetzt, Ihre Kommune lässt Papiertüten zu. Das war bei 97 Prozent der eindeutigen Fälle unserer Prüfung von 383 Abfallsatzungen so.
  • Deckel zu, Tonne schattig: Wärme beschleunigt Gärung und Fliegenbefall. Was hilft, wenn es schon krabbelt, steht in unserem Artikel Maden in der Biotonne.

Häufige Fragen zu Essensresten

Können Essensreste in den Restmüll?

Wenn Sie eine Biotonne haben, gehören sie dorthin. Länder und Kommunen können einen Anschluss- und Benutzungszwang für die Biotonne beschließen, Ulm etwa hat ihn. Ohne Biotonne sind Essensreste ein Fall für den Restmüll, sofern Sie sie nicht selbst kompostieren können.

Muss Fleisch in den Biomüll oder den Restmüll?

In vielen Kommunen in den Biomüll, etwa in Köln und im Kreis Ahrweiler, in haushaltsüblichen Mengen und am besten eingewickelt. Für den eigenen Gartenkompost hält die BSR Fleisch, Wurst und Knochen dagegen für ungeeignet; die Verbraucherzentrale verweist auf die Gefahr, Ratten anzulocken.

Warum sollen manche Essensreste nicht in die Biotonne?

Meist geht es um Flüssigkeiten, Fett oder die Verpackung, nicht um das Lebensmittel selbst. Was im Einzelnen nicht hineingehört, erklärt unser Artikel Welche Lebensmittel gehören nicht in den Biomüll?

Dürfen Schalen von Bananen und Zitrusfrüchten in die Biotonne?

Ja. Details finden Sie in unseren Artikeln zu Bananenschalen und Zitrusschalen. Einen Gesamtüberblick gibt unser Ratgeber Was darf in die Biotonne – und was nicht?

Quellen

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